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   BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11   

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https://dejure.org/2012,44701
BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11 (https://dejure.org/2012,44701)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 9 C 12.11 (https://dejure.org/2012,44701)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12.11 (https://dejure.org/2012,44701)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 124; KAG SH § 8, § 11
    Vertrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag; städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erschließungsvertrag; gesetzesinkongruenter Abgabenvertrag; Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Erschließungskosten; Entwässerungseinrichtung; Düker; Anschlussbeitrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 18
    Anschlussbeitrag; Bodenrecht; Düker; Entwässerungseinrichtung; Erschließungsaufwand; Erschließungsbeitrag; Erschließungskosten; Erschließungsvertrag; Folgekostenvertrag; Gesetzgebungskompetenz; Vertrag; gesetzesinkongruenter Abgabenvertrag; städtebaulicher Vertrag; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 2 Nr 3 BauGB, § 124 BauGB, § 8 KAG SH, § 11 KAG SH, Art 20 Abs 3 GG
    Eigene beitragsfähige Aufwendungen der Gemeinde dürfen nicht auf vertraglicher Grundlage als Folgekosten abgewälzt werden

  • Wolters Kluwer

    Besondere gesetzliche Ermächtigung als Voraussetzung für die Wirksamkeit eines von abgabenrechtlichen Vorschriften abweichenden Vertrages

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 124; KAG SH § 8, § 11
    Fehlende gesetzliche Grundlage für Folgekostenvertrag über beitragsfähige Erschließungsaufwendungen der Gemeinde

  • rewis.io

    Eigene beitragsfähige Aufwendungen der Gemeinde dürfen nicht auf vertraglicher Grundlage als Folgekosten abgewälzt werden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 11; BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Besondere gesetzliche Ermächtigung als Voraussetzung für die Wirksamkeit eines von abgabenrechtlichen Vorschriften abweichenden Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsvertrag: Kostenregelung abschließend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamer Folgekostenvertrag kann Ermächtigungsgrundlage erfordern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 383
  • BauR 2013, 1315
  • BauR 2013, 750
  • ZfBR 2013, 259
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Neben dem Beitrag und dem Erschließungsvertrag eröffnet die Regelung über den Folgekostenvertrag in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB der Gemeinde keinen dritten Weg zur Refinanzierung beitragsfähiger Erschließungskosten (im Anschluss an Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 -).

    Demgegenüber ermöglicht § 124 BauGB es der Gemeinde nicht, die Erschließung selbst durchzuführen und die Kosten ganz oder teilweise auf vertraglicher Grundlage umzulegen (Urteil vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 Rn. 35 ff., 48 = Buchholz 406.11 § 124 BauGB Nr. 10).

    In diesem Sinne hat der Senat entschieden, dass § 124 BauGB gegenüber § 11 BauGB die speziellere Norm ist (Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 33 f.).

    Sie muss dann vielmehr den Weg des Beitragsrechts gehen; der Weg der vertraglichen Refinanzierung ist nur einem Dritten nach Übertragung der Erschließung auf ihn eröffnet (Urteil vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 48).

  • BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10

    Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Diese Gesetzgebungskompetenz besteht unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrages bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht (Urteil vom 10. August 2011 - BVerwG 9 C 6.10 - BVerwGE 140, 209 Rn. 21 f.).

    In Bezug auf die Erschließungskosten des § 124 Abs. 2 BauGB erlaubt das Gesetz die Überbürdung auch solcher Aufwendungen, die die Gemeinde im Beitragsweg nicht hätte abrechnen können (Urteil vom 10. August 2011 a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen erfolgen darf, ist für den Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat (Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - juris Rn. 33).

    Nach der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht, die - vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher Verstöße gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder gesetzliche Auslegungsregeln - das Revisionsgericht bindet (vgl. Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.), stellt der Vertrag einen selbständigen, von den normativen Voraussetzungen und Beschränkungen des Anschlussbeitrages unabhängigen Rechtsgrund für den Ersatz der der Klägerin durch den Dükerbau entstandenen Aufwendungen dar.

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Zwar mag einem Erstattungsanspruch des Investors gegen die Gemeinde unter Umständen der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wenn er die Kosten, deren Rückerstattung er begehrt, seinerseits bereits auf die Käufer der Baugrundstücke abgewälzt hat und die Leistung der Gemeinde nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 Rn. 17 = Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 11).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen erfolgen darf, ist für den Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat (Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 30. Mai 2012 - BVerwG 9 C 5.11 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 9 C 12.11
    Darin eingeschlossen ist das Erschließungsrecht, dessen Vollzug die Realisierung städtebaulicher Planungen überhaupt erst ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1972 - 1 BvL 15/68 u.a. - BVerfGE 34, 139 ; Oeter, in: v. Mangoldt/Klein, GG, 6. Auflage 2010, Art. 74 Rn. 129); ausgenommen von der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht ist neben dem Kommunalabgabenrecht allerdings - seit 1994 - das Recht der Erschließungsbeiträge.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14

    Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen erfolgen darf, ist für den Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 11, m.w.N.).

    Demgegenüber ermöglicht § 124 BauGB es der Gemeinde nicht, - wie hier - die Erschließung selbst durchzuführen und die Kosten ganz oder teilweise auf vertraglicher Grundlage umzulegen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 13, m.w.N.).

    Eine gesetzliche Ermächtigung, von dem Verbot gesetzesinkongruenter Abgabenverträge abzuweichen, kann sich nicht aus diesen allgemeinen Regeln, sondern nur aus den besonderen Vorschriften des einschlägigen Fachrechts ergeben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 21).

    Abgesehen von Zweifeln, ob in einem zeitweilig möglichen staub- und schlaglochfreien Befahren der Zufahrtstraße zum eigenen Grundstück ein geldwerter Vorteil zu erblicken wäre, muss die beklagte Stadt das Risiko der Nichtigkeit des einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfenden, von einer solchen Ermächtigung aber nicht gedeckten Vertrages grundsätzlich selbst tragen; andernfalls liefe der Schutzzweck des Gesetzesvorbehaltes leer (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 -, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14

    Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass öffentliche Abgaben grundsätzlich nur nach Maßgabe der Gesetze erhoben werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 9 C 12.11 - Rn. 11, juris).

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen erfolgen darf, ist für den Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches sogar auf den geschlossenen Vertrag durchschlägt und dessen Nichtigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Dieser Grundsatz ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, welches die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.2012 - 9 C 12.11 - juris Rn. 11, vom 22.8.1975 - IV C 7.73 - juris Rn. 22 und vom 5.6.1959 - VII C 83.57 - juris Rn. 10; Driehaus in: Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 157; Freese in: Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a. a. O., § 2 Rn. 100).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

    Für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ist zwar strittig, ob das Gesetz den Gemeinden einen solchen (dritten) Weg zur Refinanzierung von Erschließungsaufwendungen neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder durch Erschließungsvertrag eröffnet, (ablehnend BVerwG, U.v. 12.12.2012 - 9 C 12.11 - juris Rn. 17 ff.; zum Meinungsstand Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 Rn. 314).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

    Es erscheint nach dem Stand der Rechtsprechung und Literatur zumindest denkbar, dass die Klägerin infolge des Abschlusses des Erschließungsvertrages mit der Beklagten zu 1) eine Regimeentscheidung ("Vertrag oder Bescheid") getroffen haben könnte, von der nur in Ausnahmefällen - etwa im Falle eines notleidend gewordenen Erschließungsvertrages - wieder abgewichen werden könnte (vgl. zur Problematik der Regimeentscheidung BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 2010 - 9 C 8/09 -, BVerwGE 138, 244, und vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12/11 -, NVwZ-RR 2013, 383 sowie vom 30. Januar 2013 - 9 C 11/11 - BVerwGE 145, 354; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 12. EL Oktober 2017, § 11 Rn. 304 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 6 Rn. 10 ff. ["Regieentscheidung"]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 12 B 4.17

    Gebühr für Vermessungsarbeiten - Gebührenvereinbarung in öffentlich-rechtlichem

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen darf, ist für einen Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das nach § 59 Abs. 1 VwVfG Bund in Verbindung mit § 134 BGB die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat (st. Rspr., zuletzt BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12.11 - NVwZ-RR 2013, 383, juris Rn. 11, und vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - juris Rn. 33, grundlegend Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 23. August 1991 - 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7).
  • VG Cottbus, 24.06.2015 - 6 K 336/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen darf, ist für einen Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12/11 -, juris, Rdn. 12, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5/11 -, Rn. 33, juris, Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 , Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12.11 -, NVwZ-RR 2013, 383 = juris Rn. 11, und vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1.96 -, NVwZ 1998, 1061 = juris Rn. 29, jeweils m. w. N.
  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen darf, ist für einen Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 9 C 12/11 -, juris, Rdn. 12, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5/11 -, Rn. 33, juris, Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 , Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).
  • VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729

    Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag

    Für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ist zwar strittig, ob das Gesetz den Gemeinden einen solchen (dritten) Weg zur Refinanzierung von Erschließungsaufwendungen neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder durch Erschließungsvertrag eröffnet, (ablehnend BVerwG, U.v. 12.12.2012 - 9 C 12.11 - juris Rn. 17 ff.; zum Meinungsstand Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 11 Rn. 314).
  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 6 ZB 18.123

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Anspruch auf Kaufpreisberichtigung

  • VG Cottbus, 07.10.2020 - 6 K 1564/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Cottbus, 23.02.2015 - 6 L 273/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Weimar, 28.05.2021 - 8 E 196/21

    Rechtsweg bei Vergabekonzessionen für den Breitbandkabelausbau

  • VG Schleswig, 10.10.2016 - 6 A 193/15

    Qualifizierung einer vertraglichen Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung als

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